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Mustertexte - Widerrufsbelehrungen

Bei der Widerrufsbelehrung herrschte bislang eine große Rechtsunsichereit. Die amtliche Musterbelehrung wurde im Laufe der letzten Jahren von einigen Gerichten aus unterschiedlichen Gründen für wettbewerbswidrig erklärt. Andere Gerichte hielten den Mustertext für ausreichend.

Die Bundesregierung hat nun beschlossen, die Musterbelehrungen neu zu fassen. Die dazu erforderliche 3. Verordnung zur Änderung der BGB-InfoV wurde am 12.3.2008 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt zum 1.4.2008 in Kraft. Mit der Anpassung ist ein wichtiger Schritt zu mehr Rechtssicherheit für Online-Unternehmer getan. Ein weiterer soll demnächst folgen, nämlich die Aufnahme der Musterbelehrungen in das BGB.

Unter den nachstehenden Links haben wir einige Varianten der neuen und alten Musterbelehrungen eingestellt. Für die alten Mustertexte gilt nach § 16 BGB-InfoV n.F. eine Übergangsfrist bis zum 30.9.2008.

Dennoch macht es Sinn, die alten Belehrungstexte zeitnah anzupassen, da ansonsten immer noch Abmahnungen drohen. Ob die neuen Formulierungen nunmehr "abmahnsicher" sind bleibt abzuwarten. ´

Wer sich unsicher ist, welche Belehrung für ihn die richtige ist, sollte sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen.

Stand: 18.3.2008

Neue Rechtslage (ab 1.4.2008 s.o.)

Widerrufsbelehrungen für Warenlieferungen

Widerrufsbelehrungen für Dienstleistungen

Rückgabebelehrung

Bisherige Rechtslage:

Widerrufsbelehrungen für Warenlieferungen