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Richtig belehren aber wie? Gewerbliche Onlinehändler haben es nicht leicht. Online-Kunden verlangen maximalen Service zum minimalen Preis und aggressive Konkurrenten verderben mit Discount-Angeboten die Preise. Die größten Schwierigkeiten bereiten den Unternehmern jedoch nicht selten die rechtlichen Rahmenbedingungen im Online-Handel. Zahlreiche Regelungen des bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) schränken die Vertragsfreiheit zum Schutz der Verbraucher ein. Hinzu kommt eine kaum überschaubare Fülle von Belehrungs- und Informationspflichten, die zum Teil in wenig bekannten Gesetzen und Verordnungen verborgen sind. Schon die Zahl der zu beachtenden Vorschriften sorgt für eine gewisse Rechtsunsicherheit bei den Unternehmern. Viel sc ...
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Muss der Verkäufer dem Verbraucher im Falle eines Widerrufs neben dem Kaufpreis auch die bereits gezahlten Kosten für die Hinsendung erstatten oder nicht?
Diese Frage ist für gewerbliche Händler von grundsätzlicher Bedeutung, da das Widerrufsrisiko und die damit verbundenen Kosten ein nicht unerheblicher Faktor für die jeweilige Preiskalkulation sind. Dennoch ist das Thema bisher nur am Rande diskutiert worden und eine einheitliche Praxis existierte bisher nicht.
Bisher gab es zu dieser Frage nur ein Urteil des OLG Frankfurt, das in einem Urteil aus dem Jahre 2001 dem Käufer eines Notebooks nach dessen Widerruf neben dem Kaufpreis auch die gezahlten Versandkosten zusprach. Die Erstattung der Versandkosten war dort aber nur eine Nebenfrage ...
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind immer wieder ein Thema bei gewerblichen Händlern. Brauche ich überhaupt eigene AGB? Wo kann ich Muster-AGB herunterladen? Was müssen die AGB enthalten? Das sind Fragen, die in den einschlägigen Foren und auf Existenzgründer-Seminaren immer wieder gestellt werden. Grundsätzlich ist dazu folgendes zu sagen: Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nicht zwingend erforderlich. Verwendet keine der Vertragsparteien allgemeine Geschäftsbedingungen, greifen nur die individuellen Vereinbarungen und das Gesetz. Für viele Händler ist es aber durchaus attraktiv, einige grundlegende Vertragsvereinbarungen in AGB niederzulegen. ...
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Der Bundesgerichtshof hat in einer aktuellen Entscheidung (Volltext) erneut die Verbraucherrechte gestärkt und die sogenannte "Otto-Klausel" für unwirksam befunden.
Danach kann eine Regelung in allgemeinen Geschäftsbedingungen, die es dem Verkäufer erlaubt, einen Ersatzartikel zu versenden, wenn eine Ware nicht lieferbar ist, eine unzumutbare Benachteiligung des Kunden darstellen und gem. §§ 307 Abs. 1, 308 Nr. 4 BGB unwirksam sein. Viele Internet-Händler verwenden die gleiche oder zumindest ähnliche Klauseln wie der Otto-Versand. Diese Händler müssen nach dem aktuellen Urteil damit rechnen, von Wettbewerbsvereinen oder Konkurrenten abgemahnt zu werden. [mehr]
Abmahnungen von Konkurrenten oder von der WBZ sind der Schrecken vieler eBay-Verkäufer. Leider werden viele redliche Händler trotz des Bemühens um die Erfüllung aller gesetzlichen Informationspflichten immer wieder "Opfer" solcher Abmahnungen, während dreiste Konkurrenten, die ganz offensichtlich gegen Verbraucherschutzrecht verstoßen, viel zu oft verschont bleiben. Auch viele angebliche "Privatkäufer" bleiben trotz zum Teil offensichtlich gewerblicher Verkaufstätigkeit von jeglichen Konsequenzen verschont. [mehr]